Meistens kommen sie schnell, die Notsituationen – wenn Eltern krank werden, bettlägerig sind, ins Krankenhaus oder zur Kur müssen. Oder ein Kind krank wird, die Eltern aber niemanden haben, der sich um das Kind kümmern kann und z.B. ein wichtiger beruflicher Termin ansteht.
In solchen Situationen stellt sich immer sofort die erste Frage: Wer kann sich um mein/e Kind/er kümmern, wenn ich/wir es selbst augenblicklich nicht können?
Der Notmütterdienst Schleswig-Holstein ist Ihre Lösung für schnelle und flexible Kinderbetreuung. Erfahrene Betreuer:innen integrieren sich in Ihren Alltag und übernehmen die Aufgaben, die Sie selber nicht erledigen können. Liebevolle Kinderbetreuer:innen bringen Ihre Kinder zur Kita, in die Schule, zum Hort etc. oder holen sie dort ab. Sie bereiten die Mahlzeiten zu, kümmern sich um die Wäsche, gehen für Sie einkaufen.
Alle Kinderbetreuer:innen sind von uns persönlich geprüft, arbeiten zuverlässig, pünktlich, freundlich und liebevoll. Die Kinderbetreuung in Schleswig-Holstein ist stundenweise (ab ca. 3 Stunden am Stück) oder auch 24h am Tag möglich (z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt o.ä.).
In vielen Fällen übernehmen gesetzliche Krankenkasse oder das Jugendamt die Kosten für unseren Einsatz. I
Wir beraten Sie individuell, um maßgeschneiderte schnelle und flexible Lösungen für Sie zu finden. Rufen Sie uns an unter 040 3611190 oder nutzen Sie unser Anfrageformular.
Der Notmütterdienst e.V. ist Vertragspartner vieler Krankenkassen, Jugend- und Sozialämter. So übernimmt in sehr vielen Fällen die Krankenkasse (gem. § 38 SGB V), das Jugendamt oder andere Träger die Kosten für Kinderbetreuung und Haushaltshilfe.
Bei privater Finanzierung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, damit wir Ihnen ein individuelles und das für Sie kostengünstigste Angebot erstellen können.
Kinderbetreuungskosten können steuerlich berücksichtigt werden. Auch wenn Ihr Kind durch den Notmütterdienst in den eigenen vier Wänden betreut wird.
Eltern können zwei Drittel der Kosten für die Betreuung ihrer Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geltend machen. Pro Jahr und Kind ist das bis zu einer Höhe von 4.000 Euro möglich. Für Eltern von Kindern mit Behinderung gilt dies ohne Altersbeschränkung, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Bei Behinderungen, die vor dem 1. Januar 2007 eingetreten sind, geht die Obergrenze bis zum 27. Lebensjahr.
Nach dem Gesetz zur Steuervereinfachung 2011 können alle Eltern Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen. Bisherige Voraussetzungen wie Erwerbstätigkeit sowie Krankheit, Behinderung oder Ausbildung eines Elternteils entfielen am 1. Januar 2012. Für die steuerliche Berücksichtigung müssen die Kinderbetreuungskosten durch Rechnung und Kontozahlungsbeleg nachgewiesen werden.
Quelle: BMFSFJ
Gern unterstützen wir Sie in Fragen des Bedarfs und der Finanzierung.
Wer kümmert sich im Notfall um die Kinder, wenn ein betreuendes Elternteil ausfällt? Wir bieten eine persönliche Kinderbetreuung!
Zu Hause bleiben, solange es irgendwie geht: unsere Betreuer:innen unterstützen Sie in ihrer häuslichen Umgebung.
In Familien gibt es oft Probleme, den Haushalt zeitlich zu bewältigen. Hier helfen wir Ihnen und kümmern uns um Ihren Haushalt!
Wir können im Rahmen eines Vertrages Ihre Mitarbeiter stundenweise zu Hause entlasten und so Stabilisierung in die Familie bringen!