Kinderbetreuung für Eltern und Alleinerziehende

Sie suchen eine zuverlässige und liebevolle Kinderbetreuung? Die bei medizinischem Bedarf sogar von Ihrer Krankenkasse finanziert wird? Wir übernehmen das!

Kinderbetreuung in jeder Lebenslage

Man muss nicht immer alles allein schaffen. Wir unterstützen Sie gern! Zum Beispiel in diesen Situationen:

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Für Alleinerziehende

Alleinerziehende Eltern leisten so viel. Wir unterstützen Sie gezielt, regelmäßig oder in Notfällen auch rund um die Uhr.

Zur Ergänzung

Oma und Opa im Urlaub? KITA zu? Wir schließen Betreuungslücken. Damit Ihr Alltag so normal wie möglich weiterlaufen kann.

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Im Krankheitsfall

Sie sind krank oder müssen zur Kur? Wir rechnen mit Ihrer Krankenkasse ab, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben!

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Nach der Geburt

Mehrlingsgeburt, Kaiserschnitt oder einfach so: Wir betreuen Geschwisterkinder und unterstützen, wenn alles gerade etwas viel ist.

So einfach ist das.

  • Sie sagen, wann und wo Sie jemanden brauchen.
    Das geht einfach per Telefon oder über das
    Anfrageformular.
  • Wir organisieren so schnell wie möglich eine passende Kinderbetreuung.
  • Sie lehnen sich zurück, entspannen und haben
    eine Sorge weniger.

Ihre Vorteile

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Über 50 Jahre Erfahrung

Wir sind seit 1969 für Sie da. Auf uns können Sie sich verlassen – das bestätigen die zahlreichen Referenzen unserer zufriedenen Kunden.

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Sicherheit & Haftung

Keine Sorge: Versicherungsschutz in Höhe von bis zu 5.000.000 € je Schadensfall.

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Qualität & Vertrauen

Ihre Kinderbetreuung wählen wir sorgfältig für Ihren ganz persönlichen Bedarf aus. Alle Betreuer:innen verfügen über ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

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Mit Herz & Verstand

Helfen ist uns ein Herzensanliegen. Als Verein arbeiten wir gemeinnützig statt gewinnorientiert.

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Rundum sorglos

Wir unterstützen Sie im Alltag. So, wie Sie das brauchen. Auf Wunsch auch mit zusätzlichen Leistungen wie Seniorenhilfe oder Kinderbetreuung.

Eine Kinderbetreuung, so individuell wie Ihre Familie.

Das Leitbild unserer Arbeit ist so wichtig, dass wir es auch in die Satzung des Notmütterdienst e.V. geschrieben haben: Wir möchten, dass Ihr Familienalltag so normal und ruhig wie möglich ablaufen kann. Auch und insbesondere in Ausnahmesituationen. Deshalb unterstützen wir Sie ganz individuell – und betreuen Ihre Kinder in ihrer gewohnten Umgebung, im eigenen Zuhause. Die für uns tätigen Betreuer:innen kümmern sich so, wie Sie das brauchen:  Zum Beispiel bringen sie Kinder zur KITA oder Schule, holen sie wieder ab, spielen mit Geschwisterkindern, helfen beim Aufräumen oder beim Zubereiten einfacher Mahlzeiten. Beim NMD bekommen Sie alles aus einer Hand. Wenn es nötig ist, organisieren wir für Ihre Familie gern auch eine Haushaltshilfe.

Unser Angebot:

  • Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich
  • Wir unterstützen Sie auf Wunsch sowie falls möglich bei der Beantragung der Leistungen (zum Beispiel im Krankheitsfall)
  • Wir finden die Kinderbetreuung, die zu Ihrem Bedarf passt

Wir geben unser Bestes, damit Sie die optimale Hilfe für Ihren Bedarf bekommen.

Kosten und Möglichkeiten der Kostenübernahme

Der Notmütterdienst e.V. ist Vertragspartner vieler Krankenkassen, Jugend- und Sozialämter. So übernimmt in sehr vielen Fällen die Krankenkasse (gem. § 38 SGB V), das Jugendamt oder andere Träger die Kosten für Kinderbetreuung und Haushaltshilfe.

Bei privater Finanzierung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, damit wir Ihnen ein individuelles und das für Sie kostengünstigste Angebot erstellen können.

Kinderbetreuungskosten: Steuerliche Berücksichtigung

Kinderbetreuungskosten können steuerlich berücksichtigt werden. Auch wenn Ihr Kind durch den Notmütterdienst in den eigenen vier Wänden betreut wird.

Eltern können zwei Drittel der Kosten für die Betreuung ihrer Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geltend machen. Pro Jahr und Kind ist das bis zu einer Höhe von 4.000 Euro möglich. Für Eltern von Kindern mit Behinderung gilt dies ohne Altersbeschränkung, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Bei Behinderungen, die vor dem 1. Januar 2007 eingetreten sind, geht die Obergrenze bis zum 27. Lebensjahr.

Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben

Nach dem Gesetz zur Steuervereinfachung 2011 können alle Eltern Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen. Bisherige Voraussetzungen wie Erwerbstätigkeit sowie Krankheit, Behinderung oder Ausbildung eines Elternteils entfielen am 1. Januar 2012. Für die steuerliche Berücksichtigung müssen die Kinderbetreuungskosten durch Rechnung und Kontozahlungsbeleg nachgewiesen werden.

Quelle: BMFSFJ

Gern unterstützen wir Sie in Fragen des Bedarfs und der Finanzierung.

Unsere weiteren Angebote

Keine Kinderbetreuung? Das sind unsere weiteren Angebote:

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Haushaltshilfe

Im Rahmen von Entlastungsleistungen im Krankheitsfall oder zur allgemeinen Unterstützung: Unsere Haushaltshilfe schafft Entlastung im Alltag.

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Seniorenbetreuung

Zu Hause bleiben, solange und so gut wie möglich: wir unterstützen Sie dabei. Gern sind wir auch für Ihre Eltern oder Großeltern da.