Haushaltshilfe des Notmütterdienst e.V.

Sie suchen eine zuverlässige und liebevolle Haushaltshilfe, die Sie gezielt im Alltag entlastet? Wir übernehmen das!

Haushaltshilfe in jeder Lebenslage

Ob in einer akuten Notlage oder zur allgemeinen Entlastung im Alltag: Es gibt viele gute Gründe für eine Haushaltshilfe. Bei medizinischer Indikation kann diese sogar von der Krankenkasse bezuschusst werden. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf und beraten Sie zu Ihrer individuellen Situation, wie zum Beispiel:

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Im Krankheitsfall

Sie sind krank oder müssen zur Kur? Wir rechnen mit Ihrer Krankenkasse ab, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben!

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Nach der Geburt

Mehrlingsgeburt, Kaiserschnitt oder einfach so: Wir unterstützen, wenn alles gerade etwas viel ist.

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Für Senior:innen

Mehr Lebensqualität im Alter – natürlich im eigenen Zuhause. Denn das beste Heim ist immer das eigene Heim.

Mit und ohne Kind

Sie wünschen sich mehr Zeit für die schönen Dinge im Alltag? Eine Haushaltshilfe entlastet das Familienleben gezielt.

So einfach ist das.

  • Sie sagen, wann und wo Sie jemanden brauchen.
    Das geht einfach per Telefon oder über das
    Anfrageformular.
  • Wir organisieren umgehend eine Haushaltshilfe.
    Oftmals schon am nächsten Tag. Und wir beraten
    Sie in Sachen Finanzierung!
  • Sie lehnen sich zurück, entspannen und haben
    eine Sorge weniger.

Ihre Vorteile

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Über 55 Jahre Erfahrung

Wir sind seit 1969 für Sie da. Auf uns können Sie sich verlassen – das bestätigen die zahlreichen Referenzen unserer zufriedenen Kunden.

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Sicherheit & Haftung

Keine Sorge: Versicherungsschutz in Höhe von bis zu 5.000.000 € je Schadensfall.

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Qualität & Vertrauen

Ihre Haushaltshilfe wählen wir sorgfältig für Ihren ganz persönlichen Bedarf aus. Alle Betreuer:innen verfügen über ein polizeiliches Führungszeugnis.

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Mit Herz & Verstand

Helfen ist für uns eine Herzensangelegenheit. Unser Verein arbeitet gemeinnützig statt gewinnorientiert.

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Rundum sorglos

Wir sind seit 1969 für Sie da. Auf uns können Sie sich verlassen – das bestätigen die zahlreichen Referenzen unserer zufriedenen Kunden.

Waschen, Einkaufen, Aufräumen & noch vieles mehr: Ihre Alltagshilfe.

Der Notmütterdienst unterstützt Sie ganz individuell – so, wie Sie das brauchen. Neben Reinigen, Aufräumen und Wäsche waschen übernehmen die für uns tätigen Haushaltshilfen auf Wunsch auch Einkäufe und Erledigungen oder sogar das Zubereiten von Mahlzeiten. Beim NMD bekommen Sie alles aus einer Hand. Bei Bedarf auch Betreuungsleistungen wie Kinderbetreuung, Seniorenhilfe und vieles mehr.

Unser Angebot:

  • Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich
  • Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Beantragung der Leistungen
  • Wir wählen die Haushaltshilfe, die zu Ihrem Bedarf passt

Diese Tätigkeiten übernimmt die Haushaltshilfe für Sie:

  • Staubsaugen
  • Aufräumen
  • Wäsche waschen
  • Einkäufe erledigen
  • Mahlzeiten zubereiten
  • …und je nach Bedarf vieles mehr (Kinderbetreuung, Seniorenhilfe)

Sprechen Sie uns einfach an. Wir sind sicher, auch für Ihre individuelle Situation die passende Haushaltshilfe zu finden!

Ihr Antrag auf Haushaltshilfe

Sie benötigen Hilfe beim Beantragen der Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse? Wir beraten Sie und geben Ihnen Tipps, was beim Antrag auf Haushaltshilfe zu beachten ist.

Hier vorab ein paar Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen:

Krankenkasse

Wenn Sie mit Ihrer Krankenkasse sprechen, so fragen Sie bitte nach „Haushaltshilfe“. Diese begründet sich auf § 38 SGB V. Sofern Sie ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt haben oder ein behindertes Kind mit im Haushalt lebt, das aufgrund von Krankheit eines Elternteils nicht betreut werden kann, steht Ihnen ein rechtlicher Anspruch auf diese Haushaltshilfe zu.

Seit 2016 wurde die Leistung erweitert. Sie kann nun auch von alleinstehenden Personen, die eine stationäre oder ambulante Behandlung hinter sich gebracht haben oder deren bereits bestehende Krankheit sich akut verschlechtert, in Anspruch genommen werden (Erweiterter Betreuungsbedarf).

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung kommt für Kinderbetreuungskosten auf, wenn Sie zur Kur müssen oder an einem REHA-Programm teilnehmen. Hier greift § 54 SGB IX.

Jugendamt

Als Träger der freien Jugendhilfe können wir auch hier direkt mit dem Jugendamt abrechnen. Unsere Leistung begründet sich hier auf § 20 SGB VIII, Hilfe in Notsituationen. Der Ablauf zur Beantragung von Hilfe über das Jugendamt, unterscheidet sich von Ort zu Ort. Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Hilfe über das Jugendamt zu beantragen, so nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit Ihrem zuständigen Jugendamt auf. Sie werden dann direkt über die erforderlichen Schritte informiert. Wenn Sie dem Jugendamt den Notmütterdienst als den Leistungserbringer Ihrer Wahl nennen, so nimmt das Jugendamt i.d.R. den Kontakt zu uns auf und wir klären das weitere Vorgehen gemeinsam.

Zuständigkeiten

Manchmal ist es nicht ganz einfach zu beurteilen, welcher Kostenträger anzusprechen ist. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne! Grundsätzlich kann man sagen, dass die Krankenkasse bei akuten Krankheiten oder akuten Schüben von chronischen Erkrankungen der richtige Kostenträger ist, die Rentenversicherung bei chronischen Verläufen, Kuren und REHA übernimmt und das Jugendamt bei allen anderen Fällen oder in Situationen für die bereits eine Ablehnung zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Rentenversicherung vorliegt.

 

Kosten und Möglichkeiten der Kostenübernahme

Als langjähriger Partner vieler Krankenkassen leisten wir die „Haushaltshilfe nach § 38 SGB V“ und können diese auch direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen! Haben Sie ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind, das mit im Haushalt lebt? Dann zahlt Ihre Krankenkasse eine Haushaltshilfe, wenn Sie sich als Mutter oder Vater krankheitsbedingt nicht um Kind und Haushalt kümmern können.

Bei privater Finanzierung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, damit wir Ihnen ein individuelles und das für Sie kostengünstigste Angebot erstellen können.

Unsere Haushaltshilfe ist eine „Haushaltsnahe Dienstleistung“, die Sie gemäß §  35a EStG von der Steuer absetzen können. Für alle nachweisbaren Kosten, die Ihnen in Zusammenhang mit einer haushaltsnahen Dienstleistung entstehen, können Sie eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der Steuer) von 20 Prozent geltend machen. Der Betrag ist auf maximal 4.000 EUR pro Jahr begrenzt. (Quelle: www.steuern.de/haushaltsnahe-dienstleistungen.html)

Gern unterstützen wir Sie in Fragen des Bedarfs und der Finanzierung.

Unser weiteren Angebote

Keine Haushaltshilfe? Das sind unsere weiteren Angebote in Frankfurt und Umgebung:

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Kinderbetreuung

Wer kümmert sich im Notfall um die Kinder, wenn ein betreuendes Elternteil ausfällt? Wir bieten eine persönliche Kinderbetreuung!

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Seniorenbetreuung

Die für uns tätigen Betreuungspersonen unterstützen Sie im Alltag in Ihrem eigenen Zuhause.  Ganz so, wie Sie das brauchen.